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Regionale Nachrichten

Schmerzensgeld für nicht-binäre Person: Ein Fall aus Brandenburg

In Brandenburg wurde einer nicht-binären Person Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem sie von einem Schwimmkurs ausgeschlossen wurde. Dieser Fall wirft Fragen zur Diskriminierung und Inklusion auf.

vonNils Braun23. Juli 20261 Min Lesezeit

Diskriminierung im Schwimmunterricht

Stell dir vor, du möchtest einfach nur schwimmen lernen. Das ist für viele von uns eine selbstverständlich schöne Erfahrung. Doch für eine nicht-binäre Person in Brandenburg verlief dieser Wunsch alles andere als positiv. Sie wurde von einem Schwimmkurs ausgeschlossen, was nicht nur ihre Pläne, sondern auch ihr Selbstwertgefühl erheblich beeinträchtigt hat. Der Grund? Ihre Geschlechtsidentität wurde nicht akzeptiert.

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